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Wirtschaft

 
 

Am Montag, 08.03.2010 fand im Looshaus eine Enquete zum Thema „Sicherheit bei Gericht“ statt.

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Am Podium kamen Dr. Joachim Hinsch, Systemischer Familientherapeut, Gesundheits- und klinischer Psychologe, Leiter des Instituts für Ehe- und Familientherapie, Wien, Mag.a Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht bei der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Dr.in Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Rechtanwaltskammer Wien du Wolfgang N. Bachler, ehem. Cobra-Chef, Sicherheitsberater und Krisenmanager, zu Wort.
Dr. Peter Resetarits führte als Moderator durch die Diskussion und empfahl aus seiner eigenen Erfahrung die Mediation als Konfliktbearbeitungsmittel als Alternative zu langwierige teuren Gerichtsprozessen.

Der Verein Vermittlungsexperten war durch Silvia Kutrowatz, MSc vertreten, die für weitere Informationen gerne zur Verfügung steht (Tel.Nr. 0699/116 74 276, silvia.kutrowatz@gmx.at).

In der Diskussion kam sehr stark hervor, dass RichterInnen keine Therapeuten bei Gerichtsverhandlungen sein können. Ein Richter/Eine Richterin entscheidet auf Grund der Aktenlage und Gesetzeslage im vorliegenden Fall. Auf emotionale Gefühle und Bedürfnisse kann bei einer Verhandlung nicht immer Rücksicht genommen werden. Dafür wird die Familienberatung oder eine Mediation empfohlen. Die RichterInnen sind durch die vielen Gerichtsverfahren zeitmäßig sehr unter Druck und es bleibt während den kurzen Verhandlungen oftmals nicht die Zeit, dass die Klienten „so“ gehört werden können, wie sie sich das wünschen würden. Menschen die empfinden, nicht gehört zu werden, fühlen sich nicht wertgeschätzt. Das ist oft der Grund, warum es bei Gericht nach einem Urteil zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber dem Gerichtspersonal kommt.

Weitere Baumaßnahmen an Gerichten kann das Problem der Gewalt nicht lösen. Viel wichtiger wäre es, einen psychologischen mediativen Ansatz schon von Beginn eines Konfliktes in Form von einer Mediation oder Beratung einzusetzen. Sehr oft sind Scheidungsverfahren emotional besetzt. Die TeilnehmerInnen sprachen sich aus, speziell in Familienrechtsangelegenheiten mehr Mediationsverfahren an Statt eines Gerichtsverfahrens einzusetzen. Denn wer miteinander redet, der schießt nicht. Eine wertschätzende wertfreie Kommunikation kann oftmals Gewalttaten verhindern.

Seit 01.01.2010 besteht die Beratungspflicht bei Familienrechtsangelegenheiten. Die Familienberatungsstellen nehmen sich die Zeit – die oftmals bei Gerichtsverhandlungen nicht vorhanden ist - und versuchen den Klienten die gegenseitigen Sichtweisen des Konfliktpartners näher zu bringen.

Die Schulung der Gefühle und der eigenen Bedürfnisse sollte schon in der Schule beginnen. Die vorhandene Sprachlosigkeit der Erwachsenen (oftmals Männern) muss ernst genommen werden. Hier sind ebenso die Medien und Schulinstitutionen gefordert, mehr Aufklärungsarbeit, dass Gewalt keine Lösung ist, in Form von Projekten (wie zB Peer-Mediation, soziales Lernen, etc.) zu leisten. Konflikte sind Auslöser von nicht erfüllten Bedürfnissen – dahinter schauen, um was es wirklich geht. Hier kann die Mediation einen wesentlichen Beitrag leisten, die Kommunikation zwischen Konfliktparteien wieder in Fluss zu bringen. Mediationsverfahren sind eine Chance gegen die Sprachlosigkeit und vor allem viel schneller und billiger als langwierige teure Gerichtsverhandlungen, in welchen es sehr oft nur Verlierer gibt.
Die Geschäftsführerin vom Verein Neustart hat empfohlen, mehr Geld in Mediationen und psychologische Ansätze zu investieren, damit es gar nicht so weit kommt, dass Gerichte zu Gewaltschauplätzen werden.

Diesem Wunsch können sich die Vermittlungsexperten nur anschließen und hoffen auf Zusammenarbeit mit Gerichten und Rechtsanwälten, damit Konflikte schon im Vorfeld - bevor sie eskalieren und es zu Gewalttaten kommt – bearbeitet und geklärt werden können.